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Planungsgrundsätze

Acht Vorgaben des Landes Niederösterreich bestimmen, was von der Brücke bleibt und was sich ändert: vom Aussehen über die Breite der Fahrbahn bis zur künftigen Tragfähigkeit.

  • Erscheinungsbild

    größtmöglich erhalten

  • Fahrbahnbreite

    Verbreiterung auf 6,00 m

  • Geh- und Radweg

    je 2,50 m breit

  • Lastbeschränkung

    16 Tonnen

  • Brückenpfeiler

    neu herstellen und erhöhen

  • Tragwerke

    Aus- und Einschwimmen

  • Lebensdauer der Tragwerke

    mindestens 40 Jahre

  • Verkehr während der Bauzeit

    Behelfsbrücke, 5 Tonnen

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